Veränderungsmitteilungen an die Tierärztekammer Nordrhein

Als Mitglied der Tierärztekammer Nordrhein unterliegen Sie Meldepflichten und -fristen gem. § 2 Absatz 2 Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (HeilBerG) sowie § 2 Absatz 3 der Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein. Bitte achten Sie auf fristgerechte Meldungen, da andernfalls nach § 58 e Absatz 3 HeilBerG NRW ein Zwangsgeld fällig werden kann.

Um uns Ihre neue Adresse oder die Veränderung Ihrer Berufsausübung mitzuteilen (Wechsel des Arbeitgebers, Mitteilung über die Elternzeit etc.) füllen Sie bitte das Formular „Art der Tätigkeit“ aus.

Bitte fügen Sie ggf. entsprechende Nachweise hinzu. Zum Beispiel die Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz8 BEEG,  die Bescheinigung der Elterngeldstelle, Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit etc.

Falls Sie Ihren Nachnamen geändert haben, fügen Sie bitte die (Ehe-)Urkunde über die Namensänderung hinzu.

    Uploadfeld für Formular Art der Tätigkeit:

    Uploadfeld für Formulare und Urkunden:

    Datenschutzbedingungen.


    Bitte melden Sie sich ebenfalls beim Versorgungswerk der Tierärztekammer Nordrhein.